Informationen zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

EMIL_Der deutsche Preis für Schallplattenfachgeschäfte ist bemüht, seine Bewerbungsplattform im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version der Website bewerbung-schallplattenfachgeschaefte.de

Die Erklärung wurde am 17.06.2024 erstellt.

Allgemeines zur Barrierefreiheit

Die Beauftragte für Kultur und Medien legt großen Wert auf die barrierefreie Nutzbarkeit ihres Angebots für alle Bürger*innen. Für Menschen mit Beeinträchtigung bietet das Bewerbungsportal für den EMIL_Der deutsche Preis für Schallplattenfachgeschäfte den uneingeschränkten Zugang zu allen elektronischen Diensten und Inhalten.

Grundlage für die barrierefreie Gestaltung der Bewerbungsplattform für den EMIL_Der deutsche Preis für Schallplattenfachgeschäfte ist die Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BITV 2.0).

Die Bewerbungsplattform achtet, zum Beispiel darauf, dass:

  • informative Grafiken und Bilder mit Alternativtexten versehen sind. Damit sind diese Informationen unter Verwendung eines Screenreaders auch blinden Benutzer*innen sowie für Benutzer*innen von einfachen Textbrowsern zugänglich.
  • die HTML-Seiten der Bewerbungsplattform für den EMIL_Der deutsche Preis für Schallplattenfachgeschäfte richtig strukturiert sind. Die richtige Gliederung der Seiten-Elemente erleichtert die Handhabung und das Verständnis für die Benutzer*in. Dies ist besonders wichtig für Benutzer*innen, die einen Screenreader verwenden. Screenreader lesen die Seiten-Elemente nacheinander vor - und zwar in der Reihenfolge, in der sie im Quelltext der Webseite stehen.
  • Navigation zwischen den Seiten intuitiv ist. Es besteht ein einheitlicher Navigationsmechanismus zwischen den Seiten. Dies erleichtert es Benutzer*innen die Inhalte des Webangebots zu verstehen und wiederzufinden.
  • die Benutzer*innen die Schriftgröße nach ihren Bedürfnissen einstellen können. Die Benutzer*innen können die klassische Nur-Text-Vergrößerung und die Zoom-Vergrößerung des gesamten Layouts verwenden, ohne dabei Inhalt oder Funktionalität zu verlieren.
  • die Abkürzungen im Text ausgeschrieben sind. Damit ist der Text nicht nur leichter zu verstehen, sondern kann auch von Screenreadern besser vorgelesen werden.
  • Begriffe durchgängig in gleicher Weise verwendet werden. Das erleichtert das Verständnis der Informationen.

Genaue Informationen zu dem BITV-Test und den Prüfschritten finden Sie unter www.studio.bitvtest.de